AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Grünzeug Garten- und Landschaftsbau, Inhaber Felix Arend
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Grünzeug Garten- und Landschaftsbau, Inhaber Felix Arend
Innsbrucker Str. 198, 28215 Bremen
§ 1 Art und Umfang der Leistung
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Grünzeug Garten- und Landschaftsbau, Inhaber Felix Arend (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden.
- Die AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn nicht erneut ausdrücklich auf ihre Geltung hingewiesen wird. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
- Sämtliche Nebenabreden, Erklärungen und Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Bestandteil des Vertrages sind auch diese AGB.
- Etwaige Widersprüche im Vertrag sind einvernehmlich zu klären. Andernfalls gelten nachrangig in folgender Reihenfolge:
- das Angebot,
- diese AGB,
- etwaige Besondere Vertragsbedingungen (BVB),
- die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C),
- die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
- Die vereinbarten Leistungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt (u. a. DIN-Normen, Richtlinien der FLL – Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.).
§ 2 Vergütung
- Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach Angebot, AGB, BVB, VOB/C, VOB/B und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören.
- Die Vergütung erfolgt nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen bzw. gelieferten Mengen, sofern keine andere Berechnungsart (z. B. Pauschalsumme, Stundenlohnsätze, Selbstkosten) vereinbart wurde.
- Abweichungen bei Mengen
a) Weicht die ausgeführte Menge einer unter einem Einheitspreis erfassten Leistung um nicht mehr als 10 % vom vertraglich vorgesehenen Umfang ab, gilt der vertragliche Einheitspreis.
b) Bei Überschreitungen von mehr als 10 % ist auf Verlangen ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren.
c) Bei Unterschreitungen von mehr als 10 % kann auf Verlangen der Einheitspreis angepasst werden, soweit der Auftragnehmer keinen Ausgleich durch andere Positionen erhält.
d) Sind von der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung andere Leistungen abhängig, für die eine Pauschalsumme vereinbart ist, kann auch diese entsprechend angepasst werden. - Verlangt der Kunde eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung, hat der Auftragnehmer Anspruch auf besondere Vergütung. Der Anspruch ist vor Ausführung der Leistung anzukündigen.
- Bei erheblichen Abweichungen von der vertraglich vorgesehenen Leistung, die ein Festhalten an der Pauschalsumme unzumutbar machen (§ 313 BGB), ist auf Verlangen ein Ausgleich unter Berücksichtigung von Mehr- und Minderkosten vorzunehmen.
§ 3 Planungsleistungen
- Für Planungsleistungen wird grundsätzlich eine Vergütung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Sämtliche Unterlagen (Pläne, Leistungsbeschreibungen etc.) dürfen vom Kunden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers vervielfältigt oder weitergegeben werden.
§ 4 Ausführung
- Der Kunde hat für die allgemeine Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken verschiedener Unternehmer zu regeln. Er ist für die erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse verantwortlich.
- Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, die Güte der vom Kunden gelieferten Stoffe oder gegen Leistungen anderer Unternehmer, hat er diese dem Kunden unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Kunde bleibt jedoch für seine Angaben, Anordnungen oder Lieferungen verantwortlich.
- Der Kunde stellt die notwendigen Anschlüsse für Wasser und Energie unentgeltlich zur Verfügung; die Verbrauchskosten trägt er.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistung im eigenen Betrieb oder durch Nachunternehmer auszuführen.
§ 5 Abnahme
- Wird keine förmliche Abnahme verlangt, gilt die Leistung nach 12 Werktagen nach Fertigstellung als abgenommen.
- Nimmt der Kunde die Leistung oder Teile davon in Benutzung, gilt die Abnahme nach 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt.
- Vorbehalte wegen bekannter Mängel sind spätestens zu diesen Zeitpunkten schriftlich geltend zu machen.
- In sich abgeschlossene Teile der Leistung können gesondert abgenommen werden.
§ 6 Mängelansprüche
- Der Auftragnehmer schuldet bei Abnahme eine mangelfreie Leistung entsprechend den anerkannten Regeln der Technik.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt:
- 5 Jahre bei Bauwerken (z. B. Wege, Mauern),
- 2 Jahre bei sonstigen Leistungen (z. B. Pflanzarbeiten, Rasen, Pflege).
- Die Frist beginnt mit der Abnahme bzw. Teilabnahme.
- Werden berechtigte Bedenken des Auftragnehmers nicht berücksichtigt, bestehen hierfür keine Mängelansprüche.
- Während der Verjährungsfrist auftretende Mängel, die auf vertragswidrige Leistungen zurückzuführen sind, werden vom Auftragnehmer auf dessen Kosten beseitigt, sofern der Kunde dies rechtzeitig schriftlich verlangt.
- Ist die Mängelbeseitigung unzumutbar, unmöglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, kann der Kunde die Vergütung durch Erklärung mindern (§ 638 BGB).
§ 7 Zahlung
- Abschlagszahlungen sind innerhalb von 7 Werktagen nach Zugang der Rechnung fällig. Die Schlusszahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung zu leisten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Nicht vereinbarte Skontoabzüge sind unzulässig.
- Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, die gelieferten Sachen zurückzunehmen.
§ 8 Verbraucherschlichtung
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich bereit, bei Streitigkeiten mit Verbrauchern (§ 13 BGB) an einem Schlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.
Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein, Fon: 07851/7957940, Fax: 07851/7957941,
E-Mail:
mail@verbraucher-schlichter.de,
www.verbraucher-schlichter.de.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand Bremen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
